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Insta & Co. atmen auf: Online-Coaching ohne Lernerfolgskontrolle bedarf keiner Zulassung nach FernUSG
Viele Online-Coaches auf Insta & Co. können tief durchatmen; das OLG Hamburg hat am 20.02.2024 entschieden, dass Online-Coaching ohne Überwachung des Lernerfolgs nicht der Zulassung nach § 12 FernUSG bedarf. Der Coaching-Anbieter hat daher einen Anspruch auf Vergütung. Im streitgegenständlichen Fall stand die individuelle Beratung und Begleitung des Beklagten im Vordergrund, nicht die Vermittlung von…